Friseurbesuch nur mit 3G-Regel!
Liebe Kundinnen, liebe Kunden, ab dem 28.01.22 gelten in Baden-Württemberg wieder neue Regularien bezüglich Corona. Alle Kunden müssen geimpft, getestet (nicht älter als 24 Stunden) oder genesen sein und müssen dies auch nachweisen können.
GEIMPFT
—Impf-Nachweis, Vollständige Covid-19 Impfung (mindestens 14 Tage alt)
GENESEN
—nachgewiesene Covid-19 Erkrankung (maximal 90 Tage alt)
GETESTET
—Schnelltest (24 Std. gültig)
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihren nächsten Besuch.